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Anti-SLAPP-Richtlinie seit
im Mai 2024 in Kraft,
nationale Umsetzung bis 2026

Richard Krauss

24. Juni 2024

Neue EU-Richtlinie schützt Journalisten und Aktivisten vor Einschüchterung

Die Anti-SLAPP-Richtlinie der Europäischen Union, die am 27. Februar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Personen zu schützen, die sich öffentlich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern. SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) sind missbräuchliche Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, Kritiker zum Schweigen zu bringen und deren öffentliche Äußerungen zu unterdrücken.


Diese Klagen richten sich oft gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, um sie durch kostenintensive und langwierige Rechtsverfahren einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass Gerichte in der Lage sein sollen, offensichtlich unbegründete Klagen frühzeitig abzuweisen.


Zudem können die Kosten solcher Verfahren vollständig dem Kläger auferlegt werden. Ferner sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Prozesskostenhilfe auch für grenzüberschreitende Fälle zu gewähren. Eine zentrale Anlaufstelle soll geschaffen werden, die Betroffene über Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe informiert und finanzielle Unterstützung sowie psychologische Hilfe bietet.


Ein wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Definition des grenzüberschreitenden Bezugs. Eine Klage gilt als grenzüberschreitend, wenn die beteiligten Parteien in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind oder andere relevante Elemente grenzüberschreitend sind. Versuche, den Anwendungsbereich enger zu gestalten, wurden abgelehnt, sodass auch Klagen berücksichtigt werden, bei denen beide Parteien ihren Wohnsitz im selben Mitgliedstaat haben, aber andere grenzüberschreitende Aspekte vorliegen.


Die Richtlinie tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und die Mitgliedstaaten haben bis Mai 2026 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass öffentliche Beteiligung und Meinungsfreiheit besser geschützt werden und dass SLAPP-Klagen nicht länger als Mittel der Einschüchterung missbraucht werden können.

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