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AutorenbildRichard Krauss

Anklage gegen UN-Organisation wegen Terrorismus-Unterstützung - Ehemalige Geiseln und Angehörige der Opfer des 7. Oktober erheben schwere Vorwürfe gegen UNRWA

07.07.2024 JERUSALEM / NEWYORK Mehr als 100 Opfer der Hamas-Angriffe vom

7. Oktober 2023 haben eine Klage gegen das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) eingereicht. Die Klage, die im südlichen Distrikt von New York eingereicht wurde, richtet sich gegen UNRWA und mehrere ihrer aktuellen und ehemaligen Beamten.



Die Kläger werfen der UN-Organisation vor, über ein Jahrzehnt hinweg die Hamas unterstützt zu haben, indem sie Gehälter und andere Ausgaben in US-Dollar zahlte, die dann über von Hamas kontrollierte Wechselstuben weitergeleitet wurden.


Laut Klageschrift sollen UNRWA-Einrichtungen als Lager für Waffen und Raketen sowie als Kommandozentralen genutzt worden sein. Zudem sollen UNRWA-Mitarbeiter aktiv an den Terroranschlägen beteiligt gewesen sein. Diese Vorwürfe haben zu einer vorübergehenden Aussetzung der Finanzierung durch mehrere westliche Staaten, darunter Deutschland und die USA, geführt. UNRWA hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und betont, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Neutralität zu wahren.


Zu den Klägern gehören auch ehemalige Geiseln, wie Ditza Heiman, die berichtet, dass ihr Entführer Lehrer an einer UNRWA-Schule war. Der Anwalt Gavi Mairone betonte, dass trotz wiederholter Warnungen keine Maßnahmen ergriffen wurden, um diese Praktiken zu unterbinden.


Die Klage könnte weitreichende Folgen für die internationale Hilfe in Konfliktgebieten haben und auf eine strengere Überwachung und Rechenschaftspflicht für Hilfsorganisationen drängen. Die Vorwürfe beinhalten auch die Nutzung von Hamas-autorisierten Schulbüchern, die Kinder zu Hass und Gewalt indoktrinieren.



Quellen: Jüdische Allgemeine, DW, Times of Israel, Haaretz


Der Text wurde vor Veröffentlichung durch Plagiarism Checker (https://plagiarismdetector.net/) überprüft. Es wurden keine Urheberrechtsverstöße festgestellt.

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